Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – rechtssicher nach DGUV Vorschrift 2
Jeder Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen (ASiG, DGUV Vorschrift 2). Für kleine und mittlere Unternehmen ist eigenes Personal dafür selten wirtschaftlich – wir übernehmen die Betreuung extern, mit festem Ansprechpartner und schneller Rückmeldung.
Ihre Regelbetreuung – komplett abgedeckt
Grund- & anlassbezogene Betreuung
Wir ermitteln Ihren Betreuungsumfang nach DGUV V2 und übernehmen ihn vollständig – fortlaufend und bei besonderen Anlässen.
Sicherheitsbegehungen
Regelmäßige Begehungen Ihrer Arbeitsstätten mit klarem Protokoll und konkreten, umsetzbaren Maßnahmen.
ASA-Sitzungen
Vorbereitung und Begleitung des Arbeitsschutzausschusses – sofern für Ihren Betrieb erforderlich.
Beratung der Führung
Wir beraten Geschäftsführung und Führungskräfte praxisnah zu allen Fragen des Arbeitsschutzes.
Dokumentation
Prüfungssichere, lückenlose Unterlagen – damit Sie bei jeder BG-Begehung auf der sicheren Seite sind.
Fester Ansprechpartner
Kein Callcenter: eine Person, die Ihren Betrieb kennt – erreichbar, mit Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.
Regional, persönlich, verlässlich
- Externe Betreuung ohne Fixkosten für eigenes Personal
- Fester Ansprechpartner statt wechselnder Zuständigkeiten
- Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden
- Kurze Wege im Umkreis von 75 km um Eging am See
- Faire, transparente Pauschale ohne versteckten Papierkram
„Top Betreuung über mehrere Standorte hinweg. Die Dokumentation ist lückenlos und bei der BG-Prüfung hatten wir keinerlei Beanstandungen."